Regionalverband Heilbronn-Franken

Regionalverband

Der Regionalverband wurde 1973 als Planungsverband für die Region Heilbronn-Franken gebildet. Er umfasst die Stadt Heilbronn, die Landkreise Heilbronn, Hohenlohekreis, Schwäbisch Hall und den Main-Tauber-Kreis. Er ist durch Landesgesetz eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als solche verwaltet er seine Angelegenheiten im Rahmen des Gesetzes unter eigener Verantwortung. Rechtliche Grundlage ist das Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg.

Verbandsversammlung

Das Hauptorgan des Regionalverbandes ist die Verbandsversammlung. Diese wird vom Gemeinderat Heilbronn und von den Kreistagen der vier Landkreise gewählt und umfasst in der 7. Legislaturperiode 74 Mitglieder.

Regionalplan

Wichtigste Aufgabe des Regionalverbandes ist das Erstellen des Regionalplans und seine Anpassung an die sich ständig verändernde Wirklichkeit in der Region. In ihm wird das räumliche Grundgerüst der regionalen Entwicklung für Wohnen, Arbeiten und Verkehr festgelegt. Hierzu werden u. a. kleinräumige Bevölkerungsprognosen berechnet, regional bedeutsame Schwerpunkte für Industrie und Dienstleistungen festgelegt und gesichert, Vorranggebiete für den Rohstoffabbau oder Windpark-Standorte ausgewiesen.

Landschaftsrahmenplan

Um die ökologischen Grundlagen darzustellen und zu bewerten, hat der Regionalverband einen Landschaftsrahmenplan für die Region erarbeitet. Er soll die landschaftlich wertvollen Bereiche der Region erfassen und die Freiräume sichern.

Aktuelle Aufgabenschwerpunkte

Kleinräumige Bevölkerungsprognose

Auf der Basis gemeindebezogener demographischer Daten wurde die Bevölkerungsprognose für die Gemeinden der Region neu berechnet. Dies gilt sowohl für die natürliche Bevölkerungsentwicklung als auch für eine Variante mit Wanderungen. Herausgegeben werden die Prognosen nur für Verwaltungsräume. Die Prognose rechnet bis zum Jahre 2012 mit einem Zuwachs von ca. 31.000 Einwohnern auf 913.000 Einwohnern, das entspricht + 3,5 %.

Regionale Standorte für Windenergie

Die Zielsetzung, die regenerativen Energien besser zu nutzen, findet ebenso breite Zustimmung wie die Absicht, ein möglichst intaktes Landschaftsbild zu erhalten. Einerseits werden Windenergieanlagen aufgrund ihres ökologischen Entlastungseffektes durch den Bundesgesetzgeber vor anderen Nutzungen im Freiraum bevorzugt, andererseits erfordert die Windenergienutzung relativ aufwendige technische Bauwerke. Trotz schlanker Masten und aerodynamisch geformter Rotoren wirken Windenergieanlagen zunächst als Fremdkörper in der Landschaft.

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat in der Region flächendeckend nach geeigneten und raumverträglichen Standorten für Windparks gesucht. Es zeigte sich, dass in erster Linie Standorte auf den Hochflächen oberhalb der Talräume von Kocher, Jagst und Tauber geeignet erscheinen.

Regional ist eine Steuerung der Windpark-Standorte sinnvoll; dies ist über eine Teilfortschreibung des Regionalplans zum Thema Regionale Windpark-Standorte erfolgt, bei der (regional abgestimmt) einerseits geeignete Standorte festgelegt wurden, andererseits aber auch die Zulässigkeit von Windparks in anderen Teilen der Region ausgeschlossen wurde. Für Einzelanlagen und kleineren Gruppen von Anlagen kann die Steuerung in den Gemeinden vorgenommen werden.

Regionales Märktekonzept

Im Jahr 1999 wurde eine Grundlagenerhebung und Bewertung für die Zentralen Orte der Region Heilbronn-Franken durchgeführt. Auf dieser Basis hat Regionalverband ein regionales Märktekonzept erarbeitet und das Verfahren zur Teilfortschreibung des Regionalplans im Kapitel „Großflächiger Einzelhandel“ auf den Weg gebracht.

Dort werden im Einvernehmen mit den Kommunen die Innenstadtstandorte für den zentrenrelevanten Einzelhandel dargestellt. Ergänzend werden in verkehrsgünstiger Lage auch Standorte für den großflächigen Einzelhandel mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten ausgewiesen. Mit diesem regionalen Märktekonzept wird eine raumordnerisch verträgliche Einzelhandelsentwicklung angestrebt.

Die Innenstadt ist traditionell der Standort für den Einzelhandel, der die übergemeindliche Bedeutung der Zentralen Orte prägt. Gleichzeitig ist die Innenstadt ein Ort des urbanen Lebens, des Zusammentreffens von Menschen, der Identität. Deshalb soll die Innenstadt unterstützt werden.

Einzelhandelsgroßbetriebe sind nur in Ober-, Mittel- und Unterzentren zulässig. Zulässig sind jedoch großflächige Betriebe der Grundversorgung

  • in Kleinzentren, sofern der Absatz nicht über den Nahbereich
    hinausgeht, und
  • in nicht zentralen Gemeinden, sofern der Absatz nicht über das
    Gemeindegebiet hinausgeht.

Die Größe und das Sortiment der neuen Einzelhandelsgroßbetriebe muss dem System der Zentralen Orte entsprechen. Innerhalb der Zentralen Orte sind die neuen Einzelhandelsgroßbetriebe in den abgegrenzten Innenstädten anzusiedeln.

Insgesamt soll durch das Regionale Märktekonzept eine langfristige Perspektive bei der kommunalen Planung erreicht werden. Das Konzept lässt aber auch genügend Spielraum für die zu erwartende weitere Expansion und den Strukturwandel im Einzelhandel.

Europäische Metropolregion Stuttgart

Mit dem Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg 2002 wurde auch die von der Ministerkonferenz für Raumordnung durch Beschluss vom 08. März 1995 festgelegte Europäische Metropolregion Stuttgart in die Landesplanung übernommen. Unter Europäischen Metropolregionen (EMR) werden Motoren der gesellschaftlichen, wirt­schaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung verstanden, die die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit Deutschlands und Europas erhalten und dazu beitragen sollen, den europäischen Integrationsprozess zu beschleunigen.

Der Landesentwicklungsplan nimmt bei der Beschreibung der EMR Stuttgart keine Abgrenzung vor, nennt aber eine Mindestausdehnung, die neben dem Verdichtungsraum Stuttgart die Räume um Heilbronn und Reutlingen/Tübingen nebst der jeweils zugehörigen Randzonen umfaßt. Damit ist klar, daß zumindest ein Teil der Region Heilbronn-Franken auch zur EMR Stuttgart zählt, was angesichts der formulierten Aufgaben neue Heraus­forderungen bedingt.

Mit der bewußt unscharfen Formulierung der Abgrenzung wird zum einen vermieden, Kommunen als Akteure in der EMR zu verpflichten bzw. auszuschließen. Andererseits besteht seitens des Bundes die Verpflichtung der EMR, sich nicht nur auf ihre räumliche Struktur, sondern auf ihre Dezentralität zu stützen. Als Verantwortungsgemeinschaft sieht er die Europäischen Metropolregionen, die eben nicht nur einen metropolen Kern umfassen, sondern ein weites dazugehöriges Umfeld meinen. Dazu gehört bezüglich der Region Heilbronn-Franken auch der Ländliche Raum, der durch Kooperation, Arbeitsteilung und Erzielung von Synergien in die raumordnerische Leitvorstellung einer Metropolregion eingebunden sein muß.

Die Europäische Metropolregion Stuttgart versteht sich derzeit als Kooperationsraum für einzelne Projekte zu verschiedenen Themen. Tourismus und Marketing, Wirtschaftsförderung und Innovation, Wissenschaft und Bildung sowie Verkehr sind die Hauptthemen. Die Arbeitsgruppe Neckar unter Federführung des Verbandvorsit­zenden Oberbürgermeister Himmelsbach beschäftigt sich mit der künftigen Entwicklung des Neckar als Wasser­straße (Stichwort Schleusenverlängerung) und Landschaftspark Neckar (Stichworte Ökologie, Tourismus, Naher­holung). Hierzu wird derzeit ein Zielkonzept entwickelt, das als fachlicher Leitfaden für das weitere Vorgehen dienen soll.

Regionales Entwicklungskonzept Verkehr

Die Region Heilbronn-Franken liegt verkehrsgünstig im wirtschaftlichen Kernraum Europas und ist hervorragend in das europäische Fernstraßennetz eingebunden. Neben dem allgemeinen Verkehrszuwachs vor allem in den 90er Jahren hat die Region beim Kfz-Verkehr auf der in West-Ost-Richtung durchquerenden Autobahn A 6 die Öffnung Osteuropas und die Umpolung der europäischen und internationalen Verkehrsströme zu spüren bekommen. Aus Sicht der Region ist der durchgehende Ausbau der internationalen Verkehrsachse A 6, die auch innerhalb der Region wichtige Erschließungsfunktion übernimmt, auf sechs Fahrspuren von großer Bedeutung.

Im Gegensatz zum steten Wachstum auf der Straße liegt die Region beim Schienenfernverkehr im Verkehrsschatten nationaler und internationaler Verbindungen. Zwar wird die Region intern von einem Schienennetz erschlossen, das fast alle Mittelzentren und viele weitere zentrale Orte erschließt, das Netz der Fernverkehrslinien führt jedoch um die Region herum. Um hier Anschluß zu halten, ist sie auf Zubringerlinien zu den Fernverkehrsknoten vor allem in Stuttgart, Mannheim und Würzburg angewiesen. Diese gateway-Funktionen müssen gesichert und weiter optimiert werden.

Auch die Schnelligkeit der Schienenverbindungen innerhalb der Region und in die angrenzenden Räume kann in der Regel nicht mit dem Pkw konkurrieren. Die Vorreiterfunktion, die die Region Anfang der 90er Jahre mit dem Einsatz der Neigetechnik übernommen hatte, ist an technischen Problemen gescheitert.

Erfreulich dagegen sind die Fortschritte, die bei der Erschließung des weiteren Verdichtungsraums Heilbronn mit der Stadtbahn gemacht werden. Sie stellt inzwischen nicht nur die Schienenverbindung zwischen den Oberzentren Karlsruhe und Heilbronn dar, sondern erschließt mit zahlreichen neuen Haltestellen neben der Innenstadt von Heilbronn auch den Verdichtungsraum, seine Randzone und Teile des Ländlichen Raums auf der West-Ost-Verbindung von Eppingen bis zum Mittelzentrum Öhringen. Von großer Bedeutung ist nach Fertigstellung dieses Teils der Stadtbahn vor allem die zügige Realisierung der Nord-Südverbindung, die den hochverdichteten Kernraum des Neckartals erschließen wird.

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat ein umfassendes Regionales Entwicklungskonzept Verkehr für die Region erarbeitet, das neben einer Analyse der Ist-Situation eine alle Verkehrsträger – Straße, Schiene, Stadtbahn, Öffentlicher Personennahverkehr, Radverkehr, Binnenschifffahrt und Luftverkehr – übergreifende regionale Konzeption entwickelt, um die Mobilität (in) der Region für Bevölkerung und Wirtschaft dauerhaft und umweltgerecht zu sichern. In acht Leitsätzen werden umfassende und integrative Vorstellungen für die künftige verkehrliche Entwicklung der Region Heilbronn-Franken gemacht.

Die wesentlichen Zielsetzungen des Regionalen Entwicklungskonzepts Verkehr wurden inhaltlich weitgehend in den neuen Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 integriert.

Rohstoffsicherung

Im Rahmen der von Bund und Land übertragenen Aufgabe der Rohstoffsicherung hat der Regionalverband Heilbronn-Franken in 2001 ein Rohstoffsicherungskonzept für die Region Heilbronn-Franken vorgelegt, das im wesentlichen Grundlage für die anschließend durchgeführte Teilfortschreibung des Regionalplans Franken 1995 im Plansatz 3.3.6 Schutz und Sicherung von Rohstoffen war. Das Rohstoffsicherungskonzept basiert vor allem auf den Ergebnissen einer flächendeckenden Betriebsbefragung in der Region und nimmt eine Prognose und Bedarfsabschätzung vor.

In der Region Heilbronn-Franken wird überwiegend Festgestein gewonnen, und zwar etwa sieben Millionen Tonnen jährlich, was einem rechnerischen Pro-Kopf-Verbrauch von 8,1 t je Einwohner entspricht. Über 90% der Rohproduktion entfallen auf den Naturstein-Muschelkalk und etwa 5% auf Gips bzw. Anhydrit. Der Rest verteilt sich auf Sand, Ziegeleirohstoff und Naturwerksteine (Muschelkalk, Buntsandstein). Aufgabe der Regionalplanung ist die mittel- und langfristige planerische Sicherung oberflächennaher Rohstoffvorkommen vor konkurrierenden Nutzungen.

Die bisherige Teilfortschreibung „Rohstoffsicherung“, die am 20.08.2004 durch Genehmigung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg verbindlich wurde, ist überwiegend unverändert als Plansatz 3.5 „Gebiete für Rohstoffvorkommen“ in den neuen Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 eingeflossen. Der in Anlehnung an das neue Raumordnungsgesetz von 1997 im neuen Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg 2003 vorgenommenen Begriffsänderung wurde auch der Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 angepaßt: Statt „Schutzbedürftige Bereiche“ und „Sicherungsbereiche“ heißt es jetzt „Gebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe“ und „Gebiete zur Sicherung von Rohstoffen“. Eine materiell-inhaltliche Änderung ist damit nicht verbunden, allerdings sind die Abbaubereiche nun als Vorranggebiete und die Sicherungsgebiete als Vorbehaltsgebiete festgelegt.

Insgesamt ist eine Sicherung oberflächennaher Rohstoffe unter dem Leitbild einer nachhaltigen Rohstoffgewinnung gelungen. An 71 Standorten konzentrieren sich die 60 Abbaugebiete und 58 Sicherungsgebiete in der flächenmäßig größten Region Baden-Württembergs. D.h. an 46 Standorten findet eine flächenschonende Ausweisung von Abbaugebieten und anschließenden Sicherungsgebieten statt. Es wurde im neuen Regionalplan Heilbronn-Franken kein weiterer neuer Abbaubereich ausgewiesen, was ebenfalls zu einer wesentlichen Schonung der Landschaft führen dürfte. Neben dem umfangreichen Beteiligungsverfahren wurde darüber hinaus im Verfahren für 36 Standorte eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt und teilweise entsprechende Anpassungen vorgenommen. Gemessen an der Größe der Region mit ca. 4700 km² haben die im Regionalplan festgelegten Abbau- und Sicherungsgebiete mit zusammen ca. 1600 Hektar eine Flächenanteil von 0,34 Prozent.

Regionalbedeutsame Boden- und Kulturdenkmale

Die gemeinsam mit dem Regionalverband Heilbronn-Franken und dem Landesdenkmalamt durchgeführte Erfassung der regional bedeutsamen Boden- und Kulturdenkmale in der Region Heilbonn-Franken wurde vor kurzem abgeschlossen.

Die Region Heilbronn-Franken besitzt einen großen Reichtum an kulturellem Erbe in vielfältigen und eigenständigen historischen Kulturlandschaften. Ausdruck dieser vielgestaltigen Vergangenheit ist eine enorme Fülle an Kulturdenkmalen. Die Zusammenstellung von regional bedeutsamen Kulturdenkmalen soll helfen, die über Jahrhunderte gewachsene Kulturlandschaft mit ihren landschaftsprägenden Elementen im planerischen Rahmen sichtbar zu machen. Sie kann damit wesentliche Orientierungsgröße für eine dem kulturellen Erbe verpflichtete zukünftige Freiraum- und Siedlungsentwicklung sein .

Zur Auswahl kamen sowohl in hohem Maße landschaftsprägende als auch flächenhaft wirksame Objekte sowie Kulturdenkmale, die einen hohen Stellenwert in der Kunsttopographie bzw. der archäologischen Forschung des Raumes einnehmen.

Exemplarisch seien hier neben den berühmten Schlössern, Burgen und Klöstern der Region weithin sichtbare Kirchen, die mittelalterlichen Stadtanlagen, erhaltene Dorfkerne, bekannte Grenzlinien des Mittelalters wie der Württembergische Landgraben oder die Haller Landhege, versteckte archäologische Denkmale oder frühere Salinen, natürlich auch der Limes oder wichtige keltische Höhensiedlungen genannt. Es werden sowohl Einzelgebäude als auch großflächige Denkmale wie historische Weinberge im Neckartal oder ehemalige fürstliche Jagdwälder in einer Karte 1: 100 000 zusammengefasst. Aufgenommen wurden aber auch technische Denkmale wie der Neckarkanal oder einzelne Bahnstrecken.

Die gewachsene Kulturlandschaft ist Teil der sehr hohen Attraktivität der Region. Gerade in Gebieten mit lebhafter Siedlungsentwicklung oder starken Veränderungen der Freiraum-struktur ist die Sicherung derartiger Kulturdenkmale von hoher Bedeutung und Dringlichkeit für die Denkmalpflege.

Die Spanne reicht dabei von allgemein bekannten Objekten bis hin zu unbekannteren, aber ebenso wichtigen Anlagen. Gemeint sind sowohl berühmte Schlösser wie Langenburg oder Weikersheim, als auch der baugeschichtlich hochinteressante spätmittelalterliche Ansitz der Haller Patrizierfamilie Senft in Untermünkheim; weithin sichtbare Kirchen wie die Heilbronner Kilianskirche aber auch kleine Wallfahrtskapellen wie in Külsheim-Uissigheim am Stahlberg; bedeutende Klosteranlagen, wie Schöntal im Jagsttal, aber auch versteckte Überreste monastischen Lebens wie in Gnadental bei Michelfeld; bedeutende mittelalterliche Stadtanlagen wie Eppingen oder Wertheim ebenso wie erhalten gebliebene historische Dorfkerne wie Braunsbach-Geislingen oder Zweiflingen-Orendelsall; berühmte Ruinen wie die Weibertreu bei Weinsberg ebenso wie dem Laien eher unbekannte Burgenreste wie die Ruine Flügelau bei Crailsheim-Roßfeld; bekannte Grenzlinien des Mittelalters wie der Württembergische Landgraben oder die Haller Landhege und verstecktere archäologische Denkmale wie die verschwundenen Salinen bei Niedernhall; national bedeutende Boden-denkmale wie der Limes mit seinen Kastellen genauso wie auf den ersten Blick eher unspektakuläre, aber wissenschaftlich wichtige keltische Höhensiedlungen wie bei Creglingen-Finsterlohr.

Es kann sich dabei sowohl um kleine, aber weithin sichtbare Gebäude handeln wie z. B. die Landtürme um Schwäbisch Hall oder im Taubertal als auch um großflächige Denkmale wie die historischen Weinberge im Neckartal oder den Karlsberg, einen ehemaligen fürstlichen Jagdwald bei Weikersheim. Auch linienhafte Elemente wie die Cröffelbacher Steige mit Steigengasthaus oder als technisches Denkmal die Bahnstrecke Ellwangen-Crailsheim sind darin enthalten.

Die derart erstellten Karten samt Katalog lassen die reichhaltige Geschichte der einzelnen Teilräume über die abstrakte Geschichtsschreibung hinaus greifbar und nachvollziehbar werden. Viele übergreifende, gestalterische oder funktionale Zusammenhänge in der Kulturlandschaft werden erst durch die Kartendarstellung erkennbar. Das Gebiet der ehemaligen Reichsstadt Hall etwa wird mit der Landhege, aber auch charakteristischen Kirchenbauten erfahrbar.

Der Einfluss des nahen Ansbach zeigt sich in den barocken Kirchenbauten des Crailsheimer Raums bzw. an der Frankenhöhe. Ganze Klosterlandschaften wie um Schöntal oder Bronnbach mit Wallfahrtskapellen, Teichen, Weinbergen, Klosterhöfen etc. werden schon durch die dicht gedrängten Symbole im Kartenbild erkennbar.

Historische Wirtschaftsweisen in der Landwirtschaft zeigt die Karte mit den erhaltenen historischen Weinbergslagen, mit Tabakscheunen, Grünkerndarren oder Teichmühlen in mannigfaltiger Art und Weise. Auch Zeugnisse der Industriekultur verdeutlichen die historische Entwicklung der Region, von mittelalterlichen Salinen bis zu Technikdenkmalen der rasanten Entwicklung im 19. und frühen 20. Jahrhundert, die u. a. durch den denkmalgeschützten Neckarkanal zum Teil erst ermöglicht wurden. Zeugnisse der Volksfrömmigkeit mit Kapellen, Bildstöcken, Kreuzwegen etc. kennzeichnen die katholisch dominierten Gegenden, ebenso wie bestimmte Kirchenbautypen die protestantischen Traditionen baulich äußern.

Neben Kirchengeschichte wird auch Territorialgeschichte offenbar, man denke nur an die zahlreichen Kleinresidenzen des Hohenloher Raums oder die Burgen entlang von Neckar, Tauber oder Main. Jede Region drückt sich so mit ihren ganz eigenen Kulturdenkmalen aus, die durch-aus in mehreren zeitlichen Schichten übereinander liegen können. Von Überresten der Römer bei Wimpfen im Tal über die mittelalterliche Höhensiedlung Wimpfen am Berg bis hin zur industriellen Geschichte der Salzgewinnung in Friedrichshall liegen beispielsweise im Neckartal nördlich von Heilbronn kulturlandschaftliche Prägungen nahe bei- bzw. übereinander.