v.l.n.r. Staatssekretär Richard Drautz,
Verbandsdirektor Dr. Ekkehard Hein, Verbandsvorsitzender Helmut
Himmelsbach
In der Verbandsversammlung am 8. Dezember 2006 in Neuenstadt
a.K. wurde der neue Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 an die
Mitglieder übergeben. Der Regionalplan wurde mit seiner
Veröffentlichung im Staatsanzeiger am 3. Juli 2006 verbindlich.
Der Regionalplan ist eine Art Kursbuch für die nächsten
fünfzehn Jahre; er ist aktueller, konkreter und stringenter.
Er nimmt die vorliegenden Teilfortschreibungen, z. B. zum Einzelhandel,
zur Rohstoffsicherung oder zur Windenergie auf und zeigt Konsequenzen
aus dem sich abzeichnenden demographischen Wandel auf.
Der neue Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 trifft differenzierte
regionalplanerische Festlegungen als Ziele, Grundsätze und
Vorschläge der Raumordnung bzw. in Form von Vorrang-, Vorbehalts-
und Ausschlussgebieten. Es erfolgen neue Festlegungen für
die drei Hauptthemenbereiche: für den Bereich Siedlung,
z. B. werden die regionalbedeutsamen Wohn- und Gewerbegebiete
gebietsscharf dargestellt; für die Freiraumsicherung beispielsweise
werden Vorranggebiete als Regionale Grünzüge, für
Naturschutz und Landschaftspflege, für Landwirtschaft, Erholung
und Hochwasserschutz ausgewiesen, und für die regionale
Infrastruktur. Insgesamt baut der Regionalplan auf dem punktaxialen
Grundgerüst aus Entwicklungsachsen und zentralen Orten auf.
Als Gesamtfortschreibung liegt nunmehr ein zukunftsfähiger
und inhaltlich-thematisch sowie mit den regionalen Akteuren abgestimmter
Entwicklungsrahmen für Region vor. Er enthält Antworten
auf neue Herausforderungen innerhalb der Region (z.B. nachhaltige
Weiterentwicklung der naturräumlichen Strukturen als Lebensgrundlage
und als Basis für regionale Identifikation und Tourismus,
bedarfsorientierte geordnete Siedlungsentwicklung, Einzelhandel,
Verkehr, Rohstoffe und Energieversorgung) wie auch auf neue Anforderungen
allgemeinerer Art bzw. von außerhalb der Region (u.a.
eine Basis für Diskussionen um die Metropolregion Stuttgart,
Aufgreifen der Ausbauerfordernisse der Verkehrsinfrastruktur,
Anpassung von Entwicklungen an den demografischen Wandel
und an Anforderungen der nachhaltigen Entwicklung).
Der Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 bildet ein maßgeschneidertes
Grundgerüst, das in den nächsten Jahren durch die Gemeinden
und die anderen regionalen Akteure auszufüllen sein wird.
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