Geschützte Biotope, Naturschutzgebiete,
NATURA 2000-Gebiete ... , die lange Liste der per Gesetz oder
Verordnung geschützten
Landschafts-bestandteile darf nicht darüber hinwegtäuschen,
dass die Erhaltung der biologischen Vielfalt eine der wichtigsten
Zukunftsaufgaben ist, die nicht nur die Schutzge-biete sondern
die gesamten Nutzflächen betrifft und die für die Erhaltung
der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Kulturlandschaft
von entscheidender Bedeutung ist.
„Wir stellen in unserer Region sogar einen besonderen
Schutzbedarf solcher Flächen fest, weil wir gegenüber
dem landesweiten Durch-schnitt über wenig großflächige
Biotope verfügen“, so Verbandsdirektor Dr. Ekkehard
Hein. Dabei seien gerade größere zusammenhängende
Biotope für die biologische Vielfalt in der Region ausgesprochen
wichtig. Und diese seien durch die Intensivierung der Landnutzung
für anderweitige Zwecke zusätzlich gefährdet.
Deshalb wurden im neuen Regionalplan neben den nachrichtlich übernommenen
großflächigen Schutzgebieten nach dem Naturschutzgesetz
und dem Landeswald-gesetz ergänzend kleinteilig weitere
Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege festgelegt,
die die landschaftstypischen Lebens-räume repräsentieren
und die in besonderem Maße als Teil eines Verbundes zu
verstehen sind. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen
um extensive Landnutzungsformen auf schwierig zu bewirt-schaftenden
Standorten. Die Festlegung umfasst dabei beispielsweise Teile
der Grünlandaue
an der Jagst südlich von Crailsheim, wertvolle Talräume
von Sall, Brettach und Ohrn im Hohenlohekreis oder wertvolle
Magerrasen beispielsweise randlich des Umpfertales im Tauberland.
In solchen Gebieten sind künftig nur noch Nutzungen erlaubt,
so weit sie z.B. Erholungszwecken dienen, dabei aber naturverträglich
sind oder die standortgerechte Land- und Forstwirtschaft.
Auch die Böden sind für die Region von zentraler Bedeutung.
Deshalb ist ihnen im Regionalplan 2020 ein eigenes Kapitel gewidmet.
Weil sie als Standort für wichtige Kulturpflanzen ebenso
wie für die natürliche Vegetation dienen, weil sie
beispielsweise für den Wasserhaushalt in der Region von
höchster Bedeutung sind und nicht zuletzt sind sie als Urkunde
für die Landschaftsgeschichte von unschätzbarem Wert.
Sie sind deshalb zu schonen. Und wenn eine Nutzung unvermeidlich
ist, sollen die Böden wenigstens nur im unbedingt erforderlichen
Umfang genutzt werden. Ja, es heißt dort sogar im Sinne
der allgemeinen Bo-denschutzklausel "die Inanspruchnahme
der Böden durch Siedlungen, Verkehr, Rohstoffgewinnung
und Infrastrukturmaßnahmen ist zu minimieren“. Wird
ein Stück Boden neu überbaut, so soll an anderer Stelle
zum Ausgleich die Leistungsfähigkeit des Bodens verbessert
werden. „Damit will der neue Regionalplan dazu beitragen,
dass künftig verstärkt Umnutzung im Bestand, z.B. Konversionsflächen,
neuen Nutzungen zugeführt werden, bevor neue Böden
in Anspruch genommen werden müssen“, resümiert
Verbandsdirektor Dr. Ekkehard Hein.
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